Sowohl die ordentliche Gerichtsbarkeit als auch die Fachgerichtsbarkeiten schaffen Rechtsfrieden. Bürgerinnen und Bürger sowie staatliche Behörden und Einrichtungen werden auf die jeweilige Rechtmäßigkeit der eigenen Standpunkte überprüft. Die Staatsanwaltschaften haben das primäre Ziel, Straftaten zu verfolgen, Ermittlungen einzuleiten und Anklagen zu vertreten.