Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Krankenpflegedienst (m/w/d)
Sie sorgen für die medizinische Betreuung von Gefangenen.
Sie sorgen für die medizinische Betreuung von Gefangenen.
Ausgebildete Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger) als Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) wirken an der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener in Justizvollzugseinrichtungen mit.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenpflegedienst stellen gemeinsam mit den im Vollzug tätigen Ärztinnen und Ärzten die medizinische und pflegerische Versorgung der Gefangenen sicher. Sie sind Teil eines interdisziplinären Teams, dem neben den Abteilungsbediensteten z. B. auch Fachkräfte des Psychologischen Dienstes, der Suchtberatung oder der Seelsorge angehören können. Zudem arbeiten sie eng mit externen Stellen wie Krankenhäusern, Facharztpraxen und Apotheken zusammen.
Zu ihren Aufgaben gehören alle präventiven, kurativen und rehabilitativen Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge, die sie aufgrund ihrer hohen Fachkompetenz eigenverantwortlich durchführen oder nach ärztlicher Anordnung eigenständig umsetzen. Ihr Einsatzgebiet umfasst mehrere medizinische Fachrichtungen, insbesondere im allgemeinärztlichen, internistischen, chirurgischen, neurologischen und arbeitsmedizinischen Bereich.
Die auf allgemein anerkanntem Stand pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse basierende Betreuung und Pflege berücksichtigt die körperlichen, die psychischen und auch die sozialen Bedürfnisse der Gefangenen. Insoweit leisten Sie mit einer kompetenten medizinischen und pflegerischen Versorgung der Gefangenen einen wichtigen Beitrag für die Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Inhaftierung.
Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bewerberinnen und Bewerber als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Krankenpflegedienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Ausbildung zum Beamten / zur Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Einstellung in den Krankenpflegedienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen und als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) ausbilden zu lassen.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.
Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppe A 7 bis A 11, nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW).
Das Einstiegsgehalt wird in der Regel entsprechend der Entgeltgruppe 7 Kr. TV-L gezahlt.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten Anwärterbezüge nach der Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag, Struktur- / Stellenzulagen). Beamtinnen und Beamte auf Probe erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 (zzgl. etwaiger Zuschläge).
Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst absolvieren eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal bzw. Hamm (insgesamt neun Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
Während der Grundausbildung lernen die Auszubildenden u. a.:
In der Fachausbildung richten sich die Inhalte der schulischen Fachausbildung nach dem künftigen Einsatzgebiet – Jugendvollzug oder Erwachsenenvollzug:
In der praktischen Ausbildung lernen die Auszubildenden verschiedene Vollzugsformen kennen, z. B. Untersuchungshaftvollzug, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug, Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug.
Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.
Einstellungen in den Krankenpflegedienst erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.
Wer bereits im Justizdienst arbeitet, reicht die Bewerbung auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann darauf Bezug genommen werden.
Den Bewerbungsunterlagen sollten ein tabellarischer Lebenslauf sowie mindestens folgende Unterlagen in Kopie beigefügt werden:
Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Für alle Fragen rund um das Berufsbild sowie den Bewerbungsvoraussetzungen und den Einstellungsmöglichkeiten steht Ihnen die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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