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Sie möchten gerne zwischen den Menschen und der Justiz vermitteln und dabei eigenständig arbeiten sowie Verantwortung übernehmen?

Dann bewerben Sie sich im Quereinstieg als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt. In diesem Beruf sind Sie die erste Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für gerichtliche Fragen der Menschen in unserem Land. Außerdem sind Sie in unterschiedlichen Bereichen an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und tragen mit Ihrem Organisationstalent einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.

Voraussetzung für den Quereinstieg ist, dass Sie eine Ausbildung mit juristischem Schwerpunkt abgeschlossen haben. Ansonsten können Sie sich hier über unsere zweijährige Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt informieren.

Justizfachwirtinnen bzw. Justizfachwirte nehmen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches treffen Sie eigenverantwortliche Entscheidungen und sind oftmals die erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen bzw. Bürger. In enger Zusammenarbeit mit Richterinnen bzw. Richtern, Amts- und Staatsanwältinnen bzw. Amts- und Staatsanwälten sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Sie

  • nehmen Anträge und Erklärungen auf,
  • laden Verfahrensbeteiligte zur Verhandlung ein,
  • erteilen Auskünfte an Bürgerinnen bzw. Bürger, die bspw. als Zeuginnen bzw. Zeugen vor Gericht geladen sind,
  • führen in Gerichtsverhandlungen Protokoll,
  • fordern Gerichtskosten ein, setzt Zeugenentschädigungen fest und prüfst Ein- und Auszahlungen,
  • veröffentlichen gerichtliche Entscheidungen,
  • verwirklichen Hauskäufe, indem Du das Grundbuch führst, Bürgerinnen bzw. Bürgern darin Einsicht gewährst und Eintragungen vorbereitest,
  • stellen Informationen über Unternehmen und eingetragene Vereine bereit, indem Du das Handels- und Vereinsregister führst und
  • teilen dem Bundesamt für Justiz Urteile mit, die bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gesprochen wurden und veranlasst so Eintragungen in das Führungszeugnis.
  • Eine abgeschlossene Ausbildung mit juristischem Schwerpunkt (Beispielweise: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bzw. Notarfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsanwaltsfachangestellter oder Patentanwaltsfachangestellte bzw. Patentanwaltsfachangestellter) sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung
  • Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Sehr gute kommunikative Fähigkeiten und Serviceorientierung sowie Belastbarkeit und ein hohes Maß an Eigeninitiative

Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Hierfür gelten diese Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Staates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Am Ende der Ausbildung ist das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen gelten bei Schwerbehinderung oder vorangegangenen Erziehungs- oder Wehrdienstzeiten)
  • Ausbildungsdauer: 12 Monate
  • Schwerpunkte: Recht und Verwaltung
  • Ausbildungsbeginn: 1. März eines Jahres

 

Die einjährige Ausbildung setzt sich aus einer sechsmonatigen praktischen Ausbildung bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und einer sechsmonatigen fachtheoretischen Weiterbildung in unserem Ausbildungszentrum der Justiz in Essen zusammen.

Während der Ausbildung erhalten Sie eine monatliche Unterhaltsbeihilfe von monatlich 2.432,32 EUR brutto (Stand 2022). Mit Übernahme nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe A 6 LBesO A. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle.

Nach dem Quereinstieg stehen Ihnen viele neue Türen innerhalb der Justiz.NRW offen. Beförderungen sind bis zur Justizamtsinspektorin bzw. zum Justizamtsinspektor (Besoldungsgruppe A9) mit Amtszulage möglich. Außerdem können Sie sogar in den Gerichtsvollzieherdienst oder in die Rechtspflegelaufbahn einsteigen.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Ihre Bewerbung

Für den Quereinstieg ab dem 1. März 2025 können Sie sich noch bis zum 31. Juli 2024 über unser Bewerbungsportal bewerben. 

Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:

Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich auch schriftlich bewerben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank! 

Noch Fragen?

Wenden Sie sich gerne an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (mit den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal)
Michaela Best, Tel. +49 211 4971-523
E-Mail: michaela.best [at] olg-duesseldorf.nrw.de (michaela[dot]best[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Und
Laura Garnas, Tel. +49 211 4971-436
E-Mail: laura.garnas [at] olg-duesseldorf.nrw.de (laura[dot]garnas[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de


Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (mit den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen)
Alexander Langer, Tel. +49 2381 272-4608
Christoph Kißmer, Tel. +49 2381 272-5312
E-Mail: jfw.ausbildung [at] olg-hamm.nrw.de (jfw[dot]ausbildung[at]olg-hamm[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-hamm.nrw.de


Oberlandesgerichtsbezirk Köln (mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln)
Iris Marchionna, Tel. +49 221 7711-465
E-Mail: ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de

 

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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